Die Merkur Zeitarbeit ist ein inhabergeführter Personaldienstleister für die Regionen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Die Zufriedenheit unserer Auftraggeber, Kunden und Mitarbeitenden ist unser zentrales Ziel und unsere tägliche Motivation.
Seit 1990 sind wir Ihr erfahrener Partner für faire Arbeitnehmerüberlassung und wertschätzende Personalvermittlung.
Wir begleiten engagierte Talente und unterstützen Unternehmen, die auf unsere Expertise vertrauen - stets mit Herz und Verstand.
Mit regionaler Präsenz sowie Stärke des bundesweiten Olymp Holding Netzwerks verbinden wir Chancen und Perspektiven.
Ehrlich, verlässlich und immer auf Augenhöhe. Machen auch Sie den Unterschied - starten Sie jetzt Ihre Karriere in einem Team, in dem der Mensch zählt.
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist das oberste Ziel der Merkur Zeitarbeit GmbH. Daran arbeiten unsere Mitarbeiter täglich an unseren Standorten in Osnabrück, Delmenhorst, Friedrichshafen, Unna und Coesfeld-Lette. Für unsere Kunden möchten wir zu jeder Zeit optimale Lösungen finden.
Wir pflegen nicht nur untereinander einen familiären und vertrauensvollen Umgang, sondern auch für unsere Zusammenarbeit mit Kunden ist er ein zentraler Bestandteil unseres Handelns
Fachhelferin Sachbearbeitung und Personal / Disposition
Erfahren Sie mehr über die Qualität unserer Arbeit und werfen Sie einen Blick auf unsere Zertifizierungen.
Seit dem 01.01.2026 arbeitet Merkur Zeitarbeit auf Grundlage des DGB/GVP-Tarifvertrages. Als Mitglied des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP) stehen für uns faire Arbeitsbedingungen, tarifliche Sicherheit sowie eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Kunden im Mittelpunkt.
Merkur Zeitarbeit besitzt seit dem 18.07.1990 die unbefristete Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern.
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) erlaubt selbständigen Unternehmern (Verleihern/Zeitarbeitsunternehmen) eine vorübergehende oder andauernde Überlassung von Arbeitnehmern an andere Unternehmen.
Der Arbeitnehmer schließt seinen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher ab. Die Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt und regelmäßig geprüft.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung, die zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom Finanzamt ausgestellt wird.
Sie sagt aus, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur mit Zustimmung des Steuerpflichtigen oder ihm selbst ausgestellt werden (Steuergeheimnis).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der DAK und AOK belegen ebenfalls, dass die nachgewiesenen Beiträge bislang ordnungsgemäß entrichtet wurden.
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